Maulwurf oder Wühlmaus auf dem Sportplatz? Erst bestimmen, dann handeln.
Erdhügel mitten auf dem Fußballplatz, unebener Sportrasen und Unsicherheit vor dem nächsten Spiel? Für Sportvereine, Kommunen und Betreiber von Sportanlagen ist das nicht nur ein optisches Problem. PGS PestGuard Solutions GmbH untersucht die Ursachen, bewertet mögliche Risiken und entwickelt ein rechtlich geprüftes, objektbezogenes Vorgehen – in Norddeutschland.
IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfung · Über 20 Jahre Erfahrung · Integriertes Schädlingsmanagement (IPM) · Artenschutz vor Maßnahmenwahl

Praxisaufnahme eines Sportrasens mit mehreren Erdaufwürfen. Die abgebildeten Hügel dokumentieren eine Auffälligkeit; eine Tierart lässt sich daraus nicht sicher bestimmen.
Warum Erdhügel auf Sportrasen ernst genommen werden sollten
Aufgeworfene Erde, offene Stellen und möglicherweise unterhöhlte Bereiche können unebene Spielflächen und ein Risiko für Umknick- oder Stolperunfälle schaffen. Hinzu kommen Einschränkungen bei Training, Spielen und Platzpflege. Aus einem einzelnen Hügel lässt sich allerdings weder eine konkrete Verletzungsgefahr noch die Verursacherart zuverlässig ableiten.
Bei erkennbaren Gefahrenstellen sollten Platzverantwortliche die betroffenen Bereiche sichern, die Nutzung gegebenenfalls vorübergehend einschränken und die Situation dokumentieren. Eine artenschutzrechtlich problematische Bekämpfung auf Verdacht ist keine geeignete Sofortmaßnahme.
Maulwurf oder Wühlmaus? Die richtige Bestimmung entscheidet
Der Europäische Maulwurf (Talpa europaea) ist ein Insektenfresser und eine besonders geschützte Tierart. Wühlmäuse gehören dagegen zu den Nagetieren. Zu ihnen zählen beispielsweise Schermaus und Feldmaus, die sich in Lebensweise und Befallsbild unterscheiden. Der Begriff „Wühlmaus“ ist daher keine ausreichende Artbestimmung.
Maulwurfshügel sind häufig eher rundlich und deutlich aufgeworfen. Die Erdhaufen von Schermäusen erscheinen oft flacher, unregelmäßiger und können Pflanzen- oder Wurzelreste enthalten. Diese Merkmale sind nur Anhaltspunkte. Eine fachliche Prüfung von Ganglage, Fraßspuren und Bodenbefund ist erforderlich, bevor ein Verfahren ausgewählt wird. Auch besonders geschützte andere Kleinsäuger können betroffen sein.

Zweite Praxisaufnahme: Aufgeworfene Erde und mehrere Hügel am Sportplatzrand. Ohne Untersuchung keine sichere Zuordnung zu Maulwurf oder Schermaus.
Maulwurf auf dem Sportplatz: Artenschutz ist verbindlich
Der Europäische Maulwurf ist in Deutschland besonders geschützt. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, besonders geschützten Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Fußballplatz ist keine automatische Ausnahme von diesen Verboten.
Wird auf einer konkreten Sportanlage eine erhebliche Gefährdung dokumentiert, kann die zuständige Naturschutzbehörde eine mögliche Ausnahme oder Befreiung nach den einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall prüfen. Ob und welche Maßnahmen erlaubt werden, entscheidet die Behörde; eine Genehmigung kann nicht zugesichert werden. Das gilt auch für vermeintlich schonende Eingriffe, die geschützte Tiere oder Lebensstätten tatsächlich beeinträchtigen könnten.
PGS hilft bei der Befunddokumentation, der Risikoeinordnung und – soweit erforderlich – bei der Vorbereitung einer behördlichen Abstimmung. Eine genehmigungspflichtige Maßnahme erfolgt nicht ohne die nötige rechtliche Grundlage.
Wühlmäuse auf Sport- und Grünflächen: gezielt statt pauschal
Schermaus und Feldmaus gehören zu den Arten, die von der generellen besonderen Schutzstellung heimischer Säugetiere nach der Bundesartenschutzverordnung ausgenommen sind. Das gilt keineswegs für jede vermeintliche „Maus“. Schutzstatus, Tierschutz und konkret erlaubte Methoden müssen daher vor einer Maßnahme geklärt werden.
Je nach bestätigter Tierart und Standort kommen geeignete pflegerische, bauliche, mechanische oder andere rechtlich zulässige Maßnahmen in Betracht. Auch der Schutz von Kindern, Sportlern, Haustieren und Nichtzieltieren ist Bestandteil der Planung. Insbesondere dürfen Fallen oder Mittel nicht ungesichert im bespielten Bereich eingesetzt werden.
Chemische Mittel sind keine Standardantwort: Zulassung, Anwendungsgebiet, Verwenderkategorie, Nutzungsart und Schutzvorschriften müssen aktuell geprüft werden. Für Pflanzenschutzmittel auf öffentlich zugänglichen Sportanlagen sind insbesondere § 17 Pflanzenschutzgesetz und – bei nicht gärtnerisch genutzten Freilandflächen – gegebenenfalls § 12 Absatz 2 relevant. Biozidprodukte unterliegen gesonderten produktbezogenen Zulassungs- und Anwendungsbedingungen.
Unser Vorgehen für Fußballvereine, Kommunen und Platzwarte
1. Fläche und Risiko aufnehmen
Wir erfassen die Lage der Erdaufwürfe, betroffene Spielflächen, mögliche Gefahrenstellen sowie Nutzung und Pflege des Platzes. Vorhandene Fotos helfen bei der Vorbereitung.
2. Tierart und Schadbild fachlich prüfen
Anhand des örtlichen Befundes untersuchen wir Anzeichen für Maulwurf, Schermaus oder andere Verursacher. Gegebenenfalls werden Gangverlauf, Fraßspuren und weitere Hinweise bewertet.
3. Rechtslage und Maßnahmen abgleichen
Wir prüfen Artenschutz, den konkreten Einsatzort, geeignete Verfahren und mögliche Erfordernisse einer Genehmigung oder Behördenabstimmung. Nicht zulässige Maßnahmen werden ausgeschlossen.
4. Schutz und Maßnahmen abstimmen
Mit den Platzverantwortlichen stimmen wir notwendige Sicherung, zulässige Maßnahmen und den Schutz während des Trainings- und Spielbetriebs ab.
5. Entwicklung kontrollieren und dokumentieren
Wir halten Befunde, Maßnahmen und Empfehlungen fest und legen fest, wann die Fläche erneut beurteilt werden sollte. Wiederauftretende Aufwürfe führen zu einer erneuten Ursachenprüfung, nicht automatisch zu einer Wiederholungsbehandlung.
Häufige Fragen aus Sportvereinen
Darf ein Maulwurf auf dem Fußballplatz gefangen oder getötet werden?
Grundsätzlich nein. Der besonders geschützte Maulwurf darf nicht einfach gefangen, verletzt oder getötet werden. Eine behördliche Ausnahme oder Befreiung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und eine Entscheidung der zuständigen Stelle voraus.
Sind alle Erdhügel auf Fußballplätzen Maulwurfshügel?
Nein. Erdaufwürfe können unterschiedliche Ursachen haben, etwa Schermäuse oder Maulwürfe. Die Hügelform ist nur ein Indiz. Vor der Verfahrenswahl muss die Art bestimmt werden.
Wann darf ein Sportplatz nicht bespielt werden?
Eine allgemeine Grenze nach Zahl der Hügel gibt es nicht. Die Verantwortlichen müssen konkrete Unebenheiten, Einbruchsstellen und die Nutzung bewerten und erforderliche Sicherungen oder Nutzungseinschränkungen veranlassen.
Was kostet eine Sportplatzbegehung?
Die Kosten hängen von Fläche, Anzahl betroffener Bereiche, Lage, Zugänglichkeit, Anfahrt und Untersuchungsaufwand ab. Nach einer ersten Schilderung erstellen wir ein individuelles, transparentes Angebot.
Sportplatz betroffen? Wir schauen genauer hin.
Schildern Sie uns den Ort des Sportplatzes, die Zahl betroffener Spielflächen und seit wann Erdaufwürfe auftreten. Gern können Sie Fotos beifügen. Ihre erste Anfrage ist unverbindlich und noch keine Beauftragung.
Jetzt Sportplatzprüfung bei PGS anfragen – oder telefonisch unter +49 1511 9629823.
PGS PestGuard Solutions GmbH · Fachgerechtes Schädlingsmanagement · Norddeutschland · info@pestguardsolutions.de
Rechtsgrundlagen und fachliche Quellen
Gesetzlicher Artenschutz: § 44 Bundesnaturschutzgesetz
Behördenbeispiel mit Hinweis auf Sportplätze: Stadt Oldenburg – Maulwürfe
Unterscheidung und Maßnahmen: Umweltbundesamt – Wühlmäuse
Artenschutz bei Nagetieren: Umweltbundesamt – Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden?
Nutzung öffentlicher Sportplätze: Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Pflanzenschutzmittel auf Sportplätzen
Fach- und Rechtsstand: Oktober 2026. Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine behördliche Erlaubnis oder individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die konkrete Tierart, die aktuelle Rechtslage, eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Entscheidung und die jeweils gültigen Zulassungs- und Anwendungsbestimmungen.



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