IPM – Integriertes Schädlingsmanagement
Risiken frühzeitig erkennen, Befall vermeiden und im Ernstfall richtig handeln.
IPM steht für Integrated Pest Management, auf Deutsch integriertes Schädlingsmanagement. Es verbindet objektbezogene Risikoanalyse, Vorbeugung, Monitoring, gezielte Bekämpfung und Erfolgskontrolle. Bei PGS steht die Beseitigung von Befallsursachen im Mittelpunkt – für Agrarhandel, Lebensmittelbetriebe, Silos und Lager in Norddeutschland.

Vorbeugung ist die Grundlage von IPM
Ein Lager kann auf dem Papier gut überwacht sein und trotzdem Schwachstellen haben: Tore bleiben offen, unter Fördertechnik liegt Getreide und beschädigte Gebäudeanschlüsse werden nicht repariert. Dokumentierte Kontrollen allein machen einen Betrieb nicht schädlingssicher. IPM gehört deshalb in Warenannahme, Reinigung, Lagerbelegung und Instandhaltung. Das Julius Kühn-Institut stellt Vorbeugung an erste Stelle: geeignete Lagerräume, Prüfung der Rohwaren, Reinigung sowie produktgerechte Trocknung und Kühlung. Neue Lagernutzung und Umbauten erfordern eine Überprüfung des Schutzkonzepts.
Objektbezogene Risikoanalyse statt Standardplan
Ein Stationsplan zeigt Gerätepositionen; eine Risikoanalyse begründet sie. Zu prüfen sind Umfeld und Zuwanderungswege, Tore und Hohlräume, Ware und Standzeiten sowie Reinigung und Meldewege. Jeder kritische Befund braucht Verantwortliche, Termin und überprüften Abschluss. Nach Befall, Umbau oder Nutzungswechsel sowie in festgelegten Abständen neu bewerten. Objektbezogene Risikoanalyse und ihre wiederkehrende Überprüfung sind die Grundlage jeder fachlichen Arbeit.

Risiken objektbezogen bewerten und regelmäßig neu prüfen.
Monitoring ist keine Bekämpfung
Monitoring erfasst Hinweise auf Aktivität und deren Entwicklung. Bekämpfung reduziert oder beseitigt festgestellten Befall. Ein Gerät kann beide Funktionen verbinden: Eine fernüberwachte Schlagfalle wirkt durch den Fang bekämpfend und liefert zugleich Überwachungsdaten. Kein Köderverbrauch und keine Sensormeldung beweisen keine Schädlingsfreiheit. Erfassungsbereich, Gerätefunktion und weitere Befunde müssen gemeinsam bewertet werden. Vorab festlegen, welche Meldung welche Handlung auslöst und wer reagiert.
Dauerbeköderung und die Änderungen ab 2026
Fachstand 29. September 2026. Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BuD) war eine eng begrenzte Ausnahme für Rodentizide ohne zuvor festgestellten Befall. Sie war keine gezielte Behandlung eines nachgewiesenen Befalls, konnte aber Tiere töten. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden seit dem 1. Juli 2026 keine Rodentizide mehr für BuD zugelassen. Bekämpfung festgestellten Befalls bleibt möglich; eine begründete Langzeitbekämpfung bei andauerndem Befall ist davon zu unterscheiden. LAVES erläutert für betroffene Produkte mit alter Zulassung 180 Tage Abverkaufsfrist und weitere 180 Tage Aufbrauchfrist. Entscheidend sind die konkrete Zulassung und SPC des jeweiligen Produkts. Ein pauschaler Stichtag für jede Packung lässt sich daraus nicht ableiten.

BuD fachlich abwägen: Verfügbarkeit ersetzt keine Ursachenbeseitigung. Produktzulassung und geltende Vorgaben beachten.

Köder und Fallensystem müssen zum Schädling passen
Wirkstofffreie Monitoringköder, Lockmittel in Fallen und rodentizidhaltige Fraßköder haben unterschiedliche Aufgaben. Artbestimmung steht vor der Auswahl: Hausmaus und Wanderratte nicht pauschal gleich behandeln. Aktivitätsbereiche, konkurrierendes Nahrungsangebot, Geräteeignung, Nichtzieltierschutz und Kontrollen berücksichtigen. Das System muss zum Schädling und zum Einsatzort passen. Giftfrei bedeutet nicht automatisch fachgerecht oder wartungsfrei.
Daten sammeln und Daten nutzen
Der TRNS-Fachbeitrag ‚Digital gut gerüstet in die Zukunft‘ unterscheidet Raumüberwachung von der Überwachung eines Fang- oder Tötungsmechanismus. Eine Bewegungsmeldung ist kein Fangnachweis; auch eine Fallenauslösung muss geprüft werden. Alarmempfänger, Vertretung und Umgang mit technischen Ausfällen festlegen. Daten mit Anlieferungen, Reinigung und Reparaturen vergleichen. Zusammenhänge sind Hinweise, noch keine Ursachenbeweise. Reaktionszeit, Mängelerledigung, wiederkehrende Aktivität und technische Verfügbarkeit sind sinnvolle Kennzahlen. Weniger Meldungen können auch Geräteausfälle bedeuten.
Verantwortung und Vorratsschutz
Nicht jeder Schädlingszutritt ist vermeidbar. Bekannte Ursachen dauerhaft unbearbeitet zu lassen, ist vermeidbar. Frühe Meldungen fördern und wiederkehrende Mängel konsequent abstellen. Vorratsschutz umfasst auch Insekten: Wareninspektionen, passende Fallen und Temperaturbeobachtung im Schüttgut ergänzen sich. Erwärmung allein beweist keinen Insektenbefall. Art und Ausmaß müssen fachlich untersucht werden.
Im Befallsfall richtig handeln
- Befund dokumentieren und Art bestimmen.
- Betroffene Partien identifizieren, erforderlichenfalls sperren und Verschleppung vermeiden.
- Befallsumfang, Nachbarbereiche und Ursachen untersuchen.
- Geeignete zulässige Maßnahmen durch qualifizierte Personen planen und durchführen.
- Bekämpfungserfolg prüfen; Warenfreigabe separat durch zuständige Qualitätsbewertung.
- Ursachen beseitigen und Risikoanalyse sowie Monitoring anpassen.

Jede Maßnahme braucht Verantwortliche, einen Termin und ein überprüfbares Ergebnis.
Häufige Fragen zu IPM
Was bedeutet IPM?
IPM steht für Integrated Pest Management (Integriertes Schädlingsmanagement). Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der Prävention, Monitoring und gezielte Bekämpfung kombiniert, um den Einsatz von Bioziden zu minimieren.
Ist Monitoring eine Bekämpfung?
Überwachung und Bekämpfung haben verschiedene Ziele. Kombinierte Systeme können beide Funktionen erfüllen; Fangwirkung und Datenbewertung müssen getrennt betrachtet werden.
Ist IPM grundsätzlich giftfrei?
Nicht zwingend, aber IPM reduziert den Gifteinsatz auf ein Minimum. Zuerst werden nicht-chemische Methoden (Barrieren, Hygiene, Fallen) genutzt. Biozide kommen erst zum Einsatz, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Wie oft müssen Kontrollen stattfinden?
Objektbezogen nach Risiken, Verfahren, Befunden und verbindlichen Produktvorgaben. Digitale Meldungen ersetzen nicht automatisch Vor-Ort-Kontrollen.
Was gehört in eine Risikoanalyse?
Bauliche Mängel, Umfeldbedingungen, Wareneingangsprozesse, Abfallmanagement und spezifische Schädlingseintrittswege. Sie bildet die Basis für den IPM-Plan.
Was ändert sich bei BuD?
Seit dem 1. Juli 2026 werden laut Umweltbundesamt keine Rodentizide mehr für die BuD zugelassen. Bei Bestandsprodukten sind konkrete Übergangsfristen und die jeweilige SPC zu prüfen. Die gezielte Bekämpfung eines festgestellten Befalls bleibt möglich.
Quellen und weiterführende Informationen
Beratung zu IPM anfragen
Haben Sie Fragen zu unserem Integrierten Schädlingsmanagement oder benötigen Sie eine objektbezogene Risikoanalyse? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Erfahren Sie mehr über Nagerbekämpfung in der Landwirtschaft, unser Schädlingsmanagement für Lebensmittelbetriebe oder lesen Sie den Fachbeitrag zu Befallsunabhängiger Dauerbeköderung (BuD).


